Es gibt Spezialfälle, bei denen der reguläre Rechnungslauf nicht angewendet werden kann, wie etwa wenn die Rechnungen nicht direkt an den Kunden, sondern an eine Drittpartei versendet werden.
Können Sie eine Kundenbeziehung nicht im regulären Rechnungslauf betreuen, sind Sie verpflichtet, uns diese Tatsache umgehend mitzuteilen.
Die gängigsten Spezialfälle sind nachfolgend aufgelistet:
Unentgeltliche Rechtspflege
Amtliche Pflichtverteidigung
Opferhilfe
Haftpflichtfälle
Fälle mit Kostenübernahmen durch eine Rechtsschutzversicherung
Sie können uns den Spezialfall direkt auf der Plattform melden. Hier erklären wir Ihnen wie es geht: So melden Sie uns ein Spezialfall.