Als aktives Mitglied im Partnernetzwerk werden Sie jeden Monat dutzende Offerten versenden. Einige Neukunden werden sich direkt bei Ihnen in der Kanzlei melden. Dabei kann es vorkommen, dass der Kunde vergisst zu erwähnen, dass der Erstkontakt über die Plattform zu Stande gekommen ist.
Es ist Ihre Pflicht, sicherzustellen, dass alle Neukunden auf der Plattform eröffnet werden. Bitte prüfen Sie daher regelmässig die Liste Ihrer Neukunden mit der Liste der versendeten Offerten ab. Ausnahmslos alle Erstkontakte, welche über GetYourLawyer zustande gekommen sind, müssen als Kundenbeziehung auf der Plattform eröffnet werden
Für den Abgleich gibt es in Ihrer Anwaltsapplikation eine spezielle Ansicht “Offerten”. Hier können Sie mit einem Klick die versendeten Offerten für den Kunden annehmen. Ist die Offerte bereits verfallen, können Sie mit einem Klick eine neue Offerte erstellen.
Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Nichtumgehung der Plattform. Die direkte Kontaktaufnahme mit dem Kunden vor Unterbreitung einer Offerte (bspw. anhand von Kontaktangaben in hochgeladenen Dokumenten), die Mandatsaufnahme ohne Aktivierung des Mandats auf der Plattform oder die direkte Rechnungsstellung an den Kunden kann zur Beendigung der Mitgliedschaft führen.