Mit den unterschiedlichen Offertentypen haben Sie die Flexibilität zum Beispiel eine Ersteinschätzung zum Fixpreis oder ein Kostendach bis zum Abschluss der ersten gerichtlichen Instanz anzubieten. Wird die Beratung nach diesem ersten Angebot weitergeführt, bitten wir Sie, ein Folgemandat zu eröffnen.
Es ist Ihre Pflicht, die Kundenbeziehung bis zum Abschluss der Beratung auf der Plattform zu führen.
Es gibt folgende Situationen, in denen Sie ein Folgemandat eröffnen:
Sie möchten einen neuen Kostenvorschuss verlangen - bspw. tritt das Verfahren in einen neuen Abschnitt oder es wurde nur eine Erstabklärung vorausbezahlt
Ein Mandat wird über den Fixpreis oder das Kostendach hinaus fortgeführt
Ein Folgemandat bedeutet nicht, dass Sie ein neues Mandat für Ihren Kunden eröffnen. Es ist einzig für die Fortführung eines Mandats bzw. die Erfassung weiterer Leistungen oder für den Erhalt eines neuen Vorschusses gedacht.