Ablauf unentgeltliche Rechtspflege

Wenn sich nach der Annahme der Offerte durch den Kunden herausstellt, dass es sich um einen URP Fall handelt, dann melden Sie uns das Mandat direkt über die Plattform als Spezialfall.


Hier finden Sie die Beschreibung des Ablaufs auf der Plattform: So melden Sie uns einen Spezialfall.


Sie können uns einen Beleg (bspw. die Genehmigung oder den Antrag auf URP), als Scan Kopie per E-Mail zukommen lassen mit der Mitteilung, dass es sich um ein URP Mandat handelt.

  1. Erfassen Sie Ihre  Leistungen vorerst nicht auf GYL.
  2. Wird der Antrag bewilligt, informieren Sie uns. Das Mandat wird auf GYL storniert und eine allfällige Vorauszahlung wird dem Kunden zurückerstattet.
  3. Bei Ablehnung des Antrags werden Leistungen auf GYL nachgetragen und dem Kunden in Rechnung gestellt.
  4. Für die digitale Mandatsakquise wird die Mindestgebühr von CHF 150 in Rechnung gestellt.


Auch für Kundenanfragen, welche auf die Kostenübernahme durch URP hindeuten, unterbreiten Sie über die GetYourLawyer-Plattform eine Offerte.

Offerieren Sie bspw. mit einem Mindestaufwand von einer Stunde eine Erstberatung inkl. Abklärung der URP. Erwähnen Sie dies in Ihrer Offerte, zum Beispiel: "Allenfalls können die Kosten über die unentgeltliche Rechtspflege abgerechnet werden, die Voraussetzungen dafür können bei einem ersten Gespräch geklärt werden."


Der Kunde nimmt Ihre Offerte an und leistet die Vorauszahlung einer Stunde für erste Abklärungen. Bei Genehmigung der unentgeltlichen Rechtspflege kann die Vorauszahlung dem Kunden zurückerstattet werden.


Für die digitale Mandatsakquise wird neu eine Gebühr von CHF 150.00 zzgl. MwSt in Rechnung gestellt. Für Mandate, welche vor der Gebührenmodellanpassung per 01.07.2022 akquiriert wurden, wird weiterhin 6% bzw. maximal CHF 300.00 zzgl. MwSt verrechnet.


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