Wenn das rechtliche Anliegen aufgrund der Fallbeschreibung nicht klar ist, empfiehlt es sich ein Erstgespräch für die Abklärung der Situation zu offerieren. Geben Sie dafür in der Preisoption 'Offene Abrechnung' einen entsprechenden Mindestaufwand für das Erstgespräch ein (i.d.R. 1-2 Stunden, je nachdem, ob Dokumente gesichtet werden oder noch andere Aufwände anfallen).
Beachten Sie, dass eine Offerte nach Unterbreitung noch angepasst oder für den Kunden neu erstellt werden kann. Wenn Sie also aufgrund eines Gesprächs mit dem Kunden eine genauere Kosteneinschätzung abgeben können, lässt sich die Offerte entsprechend abändern.
Wird die Zusammenarbeit nach dem Erstgespräch fortgesetzt, können Sie Ihre Leistungen weiter im Mandat erfassen oder ein Folgemandat erstellen, falls Sie für die Weiterführung des Mandats einen weiteren Kostenvorschuss verlangen möchten.
Nachstehend finden Sie den Ablauf für die Erstellung des Folgemandats zur Verrechnung eines neuen Kostenvorschusses nach dem Erstgespräch.
Lesen Sie zur Erstellung eines Folgemandats den folgenden Artikel: In welchen Fällen eröffne ich ein Folgemandat?