Ja, das können Sie. In der Regel beginnt der Anwalt oder die Anwältin erst mit der Bearbeitung des Mandats, wenn der Kunde die Vorauszahlung geleistet hat, d.h. wenn das Mandat auf der Plattform im Status 'Akzeptiert' erscheint.
Sie können Leistungen bereits vor Aktivierung eines Mandats auf der Plattform erfassen. und diese dann in einem zweiten Schritt einem neuen Mandat zuweisen.
Klicken Sie auf die betreffende Aktivität, damit sich das Fenster für die Bearbeitung öffnet und wählen Sie unter 'Mandat' das entsprechende Mandat aus. Mit Speichern ist die Aktivität dem Mandat zugewiesen.
Sie könne auch gleich mehrere Aktivitäten auf einmal einem Mandat zuweisen, indem Sie mehrere Kästchen anwählen. Damit erscheint das Fenster 'Zuweisen' in der Leiste oben rechts. Mittels Dropdown-Liste können Sie das entsprechende Mandat anwählen und so die angewählten Aktivitäten zuweisen.
In der Rubrik 'Zeiterfassung' haben Sie also einen Überblick über alle erfassten, aber noch nicht in Rechnung gestellten Leistungen. Sobald die Leistungen in einer Rechnung genehmigt werden, verschwinden diese aus der Rubrik 'Zeiterfassung'.
Beachten Sie, dass der von GYL gewährte Zahlungsschutz für solche Leistungen entfällt und Anwälte hier auf eigenes Zahlungsrisiko mit der Arbeit beginnen, sofern die Vorauszahlung noch nicht geleistet wurde.