Die Kontaktaufnahme mit dem Rechtssuchenden ist erst nach Abgabe einer Offerte möglich. Hat der Kunde Fragen zur Offerte oder bestehen Unklarheiten, kann er Sie via Messenger auf der Plattform kontaktieren. Manchmal werden Anwälte bzw. Anwältinnen für solche Fragen auch telefonisch kontaktiert. Ein persönlicher Austausch vor der Annahme einer Offerte ist erlaubt und kann für die Mandatsakquise hilfreich sein.
Wichtig ist, dass der Kunde die Offerte in seinem GYL-Kundenkonto annimmt und die Vorauszahlung leistet, bevor Sie mit der eigentlichen Bearbeitung des Mandats beginnen.
Bitte beachten Sie die Richtlinien zur Nichtumgehung der Plattform: Nichtumgehung der Plattform. Die direkte Kontaktaufnahme mit dem Kunden vor Unterbreitung einer Offerte (bspw. anhand von Kontaktangaben in hochgeladenen Dokumenten), die Mandatsaufnahme ohne Aktivierung des Mandats auf der Plattform oder die direkte Rechnungsstellung an den Kunden kann zur Beendigung der Mitgliedschaft führen.