Die Auszahlung an den Anwalt bzw. die Anwältin erfolgt innert weniger Tage nach Eingang der Kundenzahlung bei GetYourLawyer, spätestens aber nach 30 Tagen.
Bezahlte Vorschüsse werden erst mit den effektiv erbrachten und fakturierten Leistungen an den Anwalt abzüglich der Plattformgebühr ausbezahlt. Das heisst die erste Honorarauszahlung erhält der Anwalt erst nach Genehmigung bzw. Bezahlung der ersten Kundenrechnung.