Beobachter Assistance - Ablauf für Anwälte/innen

Alle Beobachter Assistance Fälle werden auf GetYourLawyer abgewickelt. Im Folgenden wird der detaillierte Ablauf von der Offertstellung bis zur Beendigung des Mandats für die Beobachter Assistance Fälle erklärt. Die wichtigsten Punkte sind:

 

  • Die erweiterten Kostengutsprachen werden zwischen Coop Rechtsschutz und dem Anwalt bzw. der Anwältin bilateral vereinbart, ohne Beteiligung der GetYourLawyer Plattform
  • Alle Leistungen für das Mandat werden auf der Plattform erfasst und in Rechnung gestellt
  • Die erfassten Leistungen werden nach 90 Tagen oder nach Erfassen von CHF 5'000 in Rechnung gestellt. Rechnungsempfängerin ist die Coop Rechtsschutz
  • Wird die maximale Kostengutsprache erreicht, sind Sie dazu verpflichtet, das Mandat zu schliessen und die Klientschaft durch ein Folgemandat über das weitere Vorgehen zu orientieren, sofern weitere Leistungen zu Lasten der Klientschaft notwendig sein würden

1. Beobachter Assistance Fall in Ihrem Marktplatz

Beobachter Assistance Fälle sind mit der blauen Überschrift 'Deckung durch die Kostenübernahme von Coop Rechtsschutz’ gekennzeichnet. Mit Klick auf den blauen Infobutton gelangen Sie in das GetYourLawyer Support Portal. Dort finden Sie Antworten zu all Ihren Fragen zu Beobachter Assistance.


2. Unterbreitung der Offerte

GetYourLawyer lädt jeweils nur einen Anwalt bzw. eine Anwältin zur Offertstellung ein und der Kunde erhält nur eine Offerte. Mit Klick auf 'Unterbreiten Sie Ihre Offerte' oder auf 'Ablehnen' entscheiden die Anwälte bzw. Anwältinnen über eine Offertstellung.


  • Die Abrechnungsart 'Kostendach' ist vorgegeben und kann nicht abgeändert werden
  • Der Anwalt gibt nur den Offertentext und den offerierten Stundenansatz ein 
  • Die Angabe von Mindeststunden ist nicht möglich, denn vom Kunden wird keine Vorauszahlung verlangt - ein Betrag von CHF 500 ist bereits durch die Coop Rechtsschutz gedeckt (erste Kostengutsprache)


Nach Annahme der Offerte ist das Mandat in der Rubrik 'Mandate' zur Bearbeitung direkt freigegeben. Der Anwalt bzw. die Anwältin wird wie üblich per Email benachrichtigt, dass mit der Bearbeitung des Mandats begonnen werden kann.


3. Aktives Mandat

Spätestens nach Erfassen von CHF 500 inkl. MwSt. ist der Anwalt dazu verpflichtet, eine erweiterte Kostengutsprache bei der Coop Rechtsschutz zu beantragen. Kontaktangaben von Coop Rechtsschutz sind in der Infobox mit der Überschrift 'Wichtige Informationen' im Mandat zu finden:

 

In der Infobox werden zudem die wichtigsten Punkte zur Abwicklung der Beobachter Assistance Fälle erwähnt:

  • Rechnungen über 500 CHF werden nur mit der erweiterten Kostengutsprache durch Coop Rechtsschutz gedeckt
  • Alle Aktivitäten für das Mandat müssen auf der Plattform erfasst und in Rechnung gestellt werden
  • Rechnungen werden nach 90 Tagen oder nach Erfassen von CHF 5'000 direkt an Coop Rechtsschutz ausgestellt


Hat der Anwalt die erweiterte Kostengutsprache erhalten, kann er seine Leistungen im gleichen Mandat bis zum Betrag der genehmigten Kostengutsprache erfassen.
 

Wichtige Information zur Kostengutsprache: In rechtlichen Angelegenheiten zwischen Personen, die über das gleiche Beobachter-Assistance-Abonnement versichert sind, wird pro Rechtsstreitigkeit nur einmal und anteilsmässig die Höchstleistung von CHF 5'000 gewährt.


4. Weiterführung des Mandats nach Erreichen der maximalen Kostendeckung

Bitte beachten Sie, dass Rechnungen, welche die maximale Kostendeckung überschreiten, von der Coop Rechtsschutz Versicherung nicht akzeptiert, also nicht bezahlt werden. Sämtliche Leistungen zu Lasten der Klientschaft müssen in einem Folgemandat, also nur mit Einverständnis der Klientschaft, erfasst werden. Signalisiert wird dies durch Annahme der neuen Offerte. Wir von GetYourLawyer stehen für Kostentransparenz und wünschen uns die aktive und vorgängige Kommunikation zwischen Klient- und Anwaltschaft über potenzielle Kosten, welche nicht von der Rechtsschutzversicherung übernommen werden.


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