Richtlinie für die Nichtumgehung der Plattform

GetYourLawyer kuratiert für Anwältinnen und Anwälte eine professionelle Plattform für die sichere, transparente und effiziente Neukundenakquise, Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung. Mit dem von uns gewählten Gebührenmodell werden für unsere Partneranwälte erst Gebühren fällig, wenn sie auch tatsächlich mit den neu akquirierten Kunden Umsatz erzielen. Das ist für Sie das fairste Modell.


Das Modell funktioniert nur, wenn die über die Plattform akquirierten Kundenbeziehungen vollständig und ausnahmslos über die Plattform abgewickelt werden. Dazu sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.


Was ist eine Plattformumgehung?

Alle Kundenkontakte, welche initial über die digitale Offertstellung zustande gekommen sind, sind für die Dauer der Kundenbeziehung gemäss den Vorgaben der AGBs über die Plattform abzuwickeln. Wenn ein Anwalt oder eine Anwältin ausserhalb der Plattform einen Auftrag annimmt oder nicht alle Leistungen eines Mandats auf der Plattform erfasst, handelt es sich um eine Plattformumgehung.


Wie kann ich eine Plattformumgehung durch Kunden verhindern?

Wenn Sie auf GetYourLawyer Offerten versenden, müssen Sie damit rechnen, dass Sie auch ausserhalb der Plattform von Neukunden kontaktieren werden. Wir empfehlen Ihnen, bei jeder Neukundeneröffnung vorgängig abzuklären, ob der Erstkontakt über GetYourLawyer zustande gekommen ist. Dazu können Sie mit wenig Aufwand die Liste der versendeten Offerten im Marktplatz abgleichen.

Sollte ein Abgleich ergeben, dass Sie bereits eine Offerte zugestellt haben, können Sie direkt und ohne Zutun des Kunden die Offerte auf der Plattform annehmen und die Zusammenarbeit starten.


Wann umgehe ich selbst die Plattform?
Die nachstehenden Beispiele gelten exemplarisch als Plattformumgehung:

  • Kunden in Offerte motivieren, sich ausserhalb der Plattform direkt bei ihnen zu melden
  • Ausserhalb der Plattform Kunden ohne Unterbreitung einer Offerte zu kontaktieren
  • Die Zusammenarbeit mit einem Kunden starten, ohne dass der Kunde die Offerte auf der Plattform angenommen hat 
  • Ausserhalb der Plattform Zahlungen von Kunden anfordern oder annehmen
  • Ausserhalb der Plattform Rechnungen an Kunden zustellen
  • Nicht alle Leistungen in einem Mandat erfassen
  • Ein Mandat auf der Plattform schliessen, obwohl die Beratung weitergeführt wird
  • Folgemandate oder neue Mandate eines Kunden nicht auf der Plattform erstellen
  • Nach einem Fixpreis-Mandat oder Kostendach-Mandat kein Folgemandat erstellen, obwohl weitere Dienstleistungen erbracht werden


Wie soll ich mich verhalten, wenn ein Kunde ausserhalb der Plattform mit mir zusammenarbeiten möchte?

Wenn ein Kunde darum bittet, einen Auftrag oder eine Zahlung ausserhalb von GetYourLawyer abzuwickeln, weiss er gegebenenfalls nicht, dass Sie damit diese Richtlinie verletzen. Wir empfehlen Ihnen, den Kunden auf die Plattformregeln hinzuweisen. Bitte kontaktieren Sie den Business Support, sollte ein Kunde darauf bestehen, Sie ausserhalb der Plattform zu Mandatieren. Sollte es aus anderen Gründen nicht möglich sein das Mandat über die Plattform abzuwickeln, bitten wir Sie, uns das umgehend mitzuteilen.


Wie wird die Einhaltung dieser Richtlinie sichergestellt?

Zwecks Qualitätssicherung des Partnernetzwerkes und der Gewährleistung einer einwandfrei funktionierenden Plattform ist es wichtig, denjenigen Nutzern den Zugang zu verweigern, welche gegen diese Richtlinien verstossen. GetYourLawyer führt daher regelmässig Kundenumfragen, Datenanalysen und ‘Audits’ durch, um die Einhaltung dieser Richtlinien zu überprüfen und durchzusetzen.


Was sind die Konsequenzen einer Plattformumgehung? 

Bei der teilweisen oder vollständigen Abwicklung der Kundenbeziehung ausserhalb der Plattform ohne vorgängige schriftliche Einwilligung wird eine Gebühr von CHF 1500.- fällig.


Wenn eine Anwältin ausserhalb der Plattform einen Auftrag annimmt, verliert sie Anspruch auf sämtliche Sicherheiten, die GetYourLawyer bietet – einschliesslich Zahlungsschutz und Schlichtungsverfahren. GetYourLawyer kann dann weder garantieren, dass Sie rechtzeitig oder überhaupt bezahlt werden, noch sich um Streitschlichtungen mit Kunden kümmern.

 

Wenn ein Anwalt oder eine Anwältin diese Richtlinien verletzt, kann eine Verwarnung ausgesprochen. Weiter kann der Zugang zum GetYourLawyer Marktplatz nach freiem Ermessen vorübergehend oder dauerhaft gesperrt werden.


Kommunizieren Sie mit uns

Teilen Sie uns mit, wenn Abläufe unklar sind oder wenn es sich um Spezialfälle wie die unentgeltliche Rechtspflege handelt. Wir finden immer eine Lösung. 

 

Ob neu dazu gestossen oder schon lange dabei, der Austausch ist wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und das Vertrauen und die Qualität des Netzwerks zu verbessern. Mit einer offenen Kommunikation kann eine gute und partnerschaftliche Zusammenarbeit gestärkt und gefördert werden. Ausserdem freuen wir uns immer wieder auf Ihre wertvollen Inputs, wie die Plattform weiter verbessert werden kann.

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