Wie werde ich auf passende Anfragen eingeladen?

Jede Anfrage wird von unseren Mitarbeitern persönlich auf die Qualität und Seriosität hin geprüft. Einfache Rechtsanfragen werden den Anwälten bzw. Anwältinnen nicht übermittelt. So stellen wir eine gewisse Qualität der Anfragen sicher.


In einem zweiten Schritt  durchläuft die Anfrage unser Matching-System, bei dem Kriterien wie Fachgebiet, spezielle Qualifikationen und Expertisen, Sprache und Standort mit den zur Verfügung stehenden Anwälten bzw. Anwältinnen abgeglichen werden. Den Umkreis der Suche bestimmt der Kunde oder die Kundin selbst. Die so eruierten geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen werden anschliessend zur Unterbreitung einer Offerte für den Fall eingeladen. 


In einer ersten Runde werden maximal drei Anwälte bzw. Anwältinnen zur Unterbreitung einer Offerte eingeladen. Ein Kunde erhält maximal drei Offerten. Falls sich zeigt, dass von der ersten eingeladenen Runde keine Offerten eingehen, werden in einer zweiten Runde weitere Anwälte bzw. Anwältinnen zur Unterbreitung einer Offerte eingeladen. Dies geschieht frühestens nach einem halben Tag. Die Anwälte und Anwältinnen der ersten Runde haben nach wie vor die Möglichkeit, eine Offerte zu unterbreiten. 


Uns ist es ein grosses Anliegen, die Abläufe für die Anwaltschaft so effizient wie möglich zu gestalten. Sollten Sie Kundenanfragen erhalten, die nicht zu Ihrem Tätigkeitsgebiet passen, teilen Sie uns das bitte mit. Wir werden Ihre eingetragenen Fachgebiete überprüfen und Ihr Profil anpassen und schärfen.







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