Wie wird das Berufsgeheimnis des Anwalts gewahrt?

GetYourLawyer holt von jedem Kunden zum Zeitpunkt der Registration auf der Plattform sowie bei der Auswahl der Offerte jeweils eine schriftliche und explizite Einwilligung ein, dass er den jeweiligen Anwalt von seinem anwaltlichen Berufsgeheimnis gegenüber GetYourLawyer und dessen IT Hilfspersonen vom Berufsgeheimnis entbindet. 


GetYourLawyer kann dem Anwalt auf Verlangen den Nachweis der abgegebenen Einwilligungen zur Verfügung stellen.


Die entsprechende Zustimmung erteilt der Kunde, indem er vor Übermittlung seiner Anfrage das Kästchen „Zur Bearbeitung meiner Anfrage entbinde ich die vom Anbieter kontaktierten Anwälte von ihrem anwaltlichen Berufsgeheimnis gegenüber dem Anbieter und gegenüber dessen externen IT-Dienstleistern“ anklickt.

Nach Auswahl der Offerte und bei Abschluss der Mandatsvereinbarung hat der Kunde die Entbindung vom anwaltlichen Berufsgeheimnis noch einmal konkret für den ausgewählten Anwalt zu erklären.

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