Anwältinnen und Anwälte können notarielle Dienstleistungen unter der Kategorie 'Auslagen' oder mit eigener Bezeichnung (bspw. Beurkundung) erfassen.
Diese Leistungen können auch als fixe Beträge, also nicht nach Zeitaufwand, erfasst werden. Anmerkungen zur betreffenden Dienstleistung oder eine Rechtsmittelbelehrung werden im Textfeld 'Notizen' einfügt. Der Kunde sieht die Notiz oder die Rechtsmittelbelehrung gleich neben der erfassten Notariatsleistung.