Ist der Datenschutz und die Datensicherheit gewahrt?

Der Anbieter verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz.

Er verpflichtet sich, sämtliche Personendaten aus dem Bereich des Anwalts, auf die er im Rahmen seiner Leistungserbringung für den Anwalt Zugriff hat, ausschliesslich für die Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten und gemäss den Anweisungen des Anwalts zu bearbeiten und sie insbesondere nicht für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter zu verwenden.


Der Anwalt hat jederzeit Zugriff auf sämtliche seiner Daten in einem gängigen maschinenlesbaren Format. Auf schriftliche Anfrage hin kann der Anwalt die Herausgabe seiner Daten verlangen.

Bei Beendigung des Nutzungsvertrages oder eines Teils davon bietet der Anbieter zudem dem Anwalt auf schriftliche Anfrage die Zustellung bzw. den Download der Daten des Anwalts in einem solchen Format an.


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